[AGB's|Terms & Conditions]
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB's) von Holomotion Schweiz regeln das Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und Holomotion Schweiz. Der Kunde ist verpflichtet, sich vor Vertragsabschluss über die zu diesem Zeitpunkt gültige Fassung der AGB's zu informieren.
1.1 Kunde kann eine juristische oder eine natürliche Person sein. Der Kunde ist gegenüber Holomotion Schweiz berechtigt und verpflichtet, selbst wenn er durch eine Agentur vertreten ist.
1.2 Bei Verträgen mit einer GU gemäss Ziff. 16 ist die GU der rechtsgültige Kunde der Holomotion Schweiz und nicht der Endkunde.
1.3 Dem Kunden ist es nicht gestattet, Rechte aus diesem Vertrag an Dritte zu übertragen. Insbesondere untersagt ist die Untervermietung bzw. die Weitergabe von Werbeflächen an Dritte.
Die AGB's regeln sämtliche Verträge, welche zwischen dem Kunden und Holomotion Schweiz im Bezug auf digitale Werbung abgeschlossen werden.
2.1 Vertragsgegenstand: Gegenstand des Vertrags zwischen dem Kunden und Holomotion Schweiz ist die Miete von digitalen Werbeflächen.
2.2 Holomotion Schweiz strahlt die Werbemittel gemäss den Vertragsbestimmungen sowie deren Anhängen aus.
3.1 Ein Kaufvertrag kommt zustande mit schriftlicher Annahme der Offerte oder der Auftragsbestätigung. Die Preise sind in CHF und verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer (8.1%). Preisänderungen bleiben vorbehalten.
3.2 Der Kunde bzw. dessen Mitarbeiter/innen haben ihre Handlungsbevollmächtigung zum Vertragsabschluss mit Holomotion Schweiz beim akzeptieren der Offerte oder Auftragsbestätigung.
4.1 Der Mietpreis richtet sich nach dem Tarif der Verkaufsdokumentation und aktuellen Preisliste. Änderungen sind bis zum Abschluss des Vertrags gem. Ziff. 3 vorbehalten.
4.2 Ist ein Preis in einer Fremdwährung angegeben, gilt dieser als unverbindlicher Richtpreis. Der Richtpreis wird auf der Basis des von Holomotion Schweiz festgelegten Preises in Schweizer Franken in die gewählte Fremdwährung umgerechnet. Den effektiven Umrechnungskurs und den vom Kunden in fremder Währung effektiv zu bezahlenden Preis legt Holomotion Schweiz mit Rechnungsstellung verbindlich fest.
4.3 Die Tarife richten sich nach Tagespreis. Übersteigt die Länge des vom Kunden gelieferten digitalen Werbemittels die vertraglich vereinbarte Zeit, ist die effektiv genutzte Zeit zu bezahlen. Gebuchte aber nicht genutzte Mietzeit wird dem Kunden in Rechnung gestellt.
4.4 Allfällige Preisänderungen sind von Holomotion Schweiz vor Vertragsunterzeichnung dem Kunden schriftlich mitzuteilen. Erfolgt keine Vertragsauflösung durch den Kunden, gilt dies als Zustimmung zur Preisänderung.
5.1 Die Rechnungsstellung erfolgt in der Regel unmittelbar nach Auftragserteilung (akzeptieren der Offerte) seitens des Kunden. Holomotion Schweiz ist berechtigt, Vorauszahlung zu verlangen. Geht die Vorauszahlung nicht innerhalb der definierten Frist ein, ist Holomotion Schweiz von ihrer Leistungspflicht befreit und das definierte Mietdatum wird für anderweitige Kunden freigegeben.
5.2 Die Rechnung ist fällig und zahlbar innert 14 Tagen ab Rechnungsdatum.
5.3 Während dieses Zeitraums ist Ihre Buchung reserviert, jedoch bis zum Zahlungseingang nicht garantiert. Sollte die Rechnung innerhalb der Zahlungsfrist von 14 Tagen nicht beglichen werden, wird die Buchung automatisch storniert und die Miete entfällt.
5.4 Die Rechnung erfolgt digital via Email mit einem QR-Code für die Zahlung.
Sämtliche HLV-Panels werden jeweils von Holomotion Schweiz zum vereinbarten Buchungszeitraum angeliefert, installiert und anschliessend wieder abgebaut. Ein Techniker ist für die Installation und den technischen Support während des Buchungszeitraums zuständig. Wir empfehlen dem Kunden aus Sicherheitsgründen (Vandalismus, Verletzungen, etc.) stets eine Abkordelung mit 1m Abstand zum Produkt vorzunehmen. Verkordelungen müssen vom Kunden selbst organisiert werden.
Aktuelle Liefergebiete:
- Deutschschweiz (ZH, ZG, LU, BS, BL, SG, TG, AI, AR, GL, GR, UR, BE, NW, OW)
- Liechtenstein
- Tessin & Westschweiz (ab 2025)
Transportkosten:
- Einmalige Transportkosten: CHF 250.00 (Hin- & Rücktransport)
- Transporte innerhalb der Deutschschweiz & Liechtenstein
Installation & Abbau:
- Aufbau: 2.5h (Inbetriebnahme mit Kunde vor Ort)
- Abbau: 1h (Eigenständig ohne Anwesenheit von Kunden)
- Aufbauzeiten: Frühestens ab 07:00 Uhr
- Abbauzeiten: Spätestens bis 19:00 Uhr
Das Gesamtgewicht einschließlich der Transportkiste beträgt 400kg (die Vitrine selbst wiegt rund 350 kg). Die Abmessungen der Transportkiste sind: Höhe 140 cm x Breite 73 cm x Länge 200 cm. Die Transportkiste ist mit Rädern und Griffen ausgestattet, um die Handhabung zu erleichtern.
6.1 Holomotion Schweiz behält sich das Recht vor, bei Zahlungsverzug des Kunden die Miete ohne vorgängige Mitteilung einzustellen.
7.1 Für den Inhalt und die Ausgestaltung der Werbemittel trägt ausschliesslich der Kunde die Verantwortung. Er hat insbesondere sicherzustellen, dass die gesetzlichen Bestimmungen von Bund, Kantonen und Gemeinden, die behördlichen Konzessionsvorschriften, die Branchenregelungen sowie die AGB's lückenlos eingehalten werden. Holomotion Schweiz nimmt keine Inhaltskontrolle der Werbemittel vor.
7.2 Wird die Ausstrahlung eines Werbemittels durch Behörden untersagt oder lässt es sich aus anderen Gründen nicht wie vereinbart realisieren, kann Holomotion Schweiz vom Vertrag ohne Entschädigungsanspruch des Kunden zurücktreten.
8.1 Die Mietzeit ist im Vertrag gemäss Ziff. 2 festgelegt. Zu beachten sind Ausnahmeregelungen aufgrund von Feiertagen.
9.1 Die digitalen Werbemittel sind vom Kunden auf geeigneten Datenträgern gemäss Produktionsanleitung auf eigene Kosten zu produzieren und Holomotion Schweiz zum vereinbarten Liefertermin zu liefern. Holomotion Schweiz kann bei Bedarf seitens des Kunden sämtliche Werbemittel durch die eigene Medienabteilung produzieren.
9.2 Holomotion Schweiz ist ab Ausstrahlungsbeginn berechtigt, die vom Kunden gelieferten digitalen Werbemittel für Präsentationen und Dokumentationen zu verwenden und/oder auf der eigenen Website zu publizieren, sofern keine gegenteilige Vereinbarung zwischen Kunde und Holomotion Schweiz getroffen wurde.
10.1 Format und Qualität der Werbemittel haben den Richtlinien von Holomotion Schweiz zu entsprechen.
10.2 Es obliegt dem Kunden, die Produktionsanleitung von Holomotion Schweiz zu befolgen und die digitalen Werbemittel in Dimension, Bildfrequenz usw. den technischen Anforderungen des jeweiligen Werbeträgers anzupassen. Notwendige Nachbearbeitungen durch Holomotion Schweiz (z.B. Formatkonvertierungen) werden dem Kunden nach Arbeitsaufwand verrechnet.
11.1 Kann Holomotion Schweiz den Vertrag aufgrund von technischen Fehlern oder Defekte an den Geräten nicht oder nicht gehörig erfüllen, kompensiert Holomotion Schweiz die Miete innerhalb des vereinbarten Vermietungszeitraum. Eine daraus resultierende Veränderung des Preises wird dem Kunden gutgeschrieben.
11.2 Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine Entschädigung oder auf Schadenersatzleistungen.
11.3 Ist die Nutzung eines Werbeträgers im Zeitraum ab Bestätigung bis nach Ausstrahlung des Werbemittels nicht oder nur eingeschränkt möglich aufgrund von Naturereignissen, Gewalteinwirkungen Dritter oder anderen nicht durch Holomotion Schweiz zu verantwortenden Gründen, bleiben Ausstrahlungspreis und Gebühren weiterhin und ohne Anspruch auf eine Entschädigung oder auf sonstige Schadenersatzleistungen gleich.
11.4 Kann die Ausstrahlung elektronischer Werbemittel aus von Holomotion Schweiz nicht zu vertretenden Gründen (z.B. rechtliche Vorschriften, Vorgaben des Konzessionsgebers, technische Störungen, Einwirkung durch Dritte) nicht oder nur teilweise erfolgen, ist eine Haftung von Holomotion Schweiz ausgeschlossen. Der Kunde bleibt zur Zahlung der gebuchten Vermietungszeit verpflichtet.
12.1 Der Kunde kann vom Vertrag nach Vertragsabschluss gem. Ziff. 3.1 mit nachstehenden Kostenfolgen zurücktreten. Holomotion Schweiz ist vom Kunden schriftlich über den Rücktritt zu informieren, wobei das Eingangsdatum der Information bei Holomotion Schweiz massgebend ist.
12.2 Teilrücktritte und zeitliche Verschiebungen in Folgeperioden sind Rücktritten gleichgestellt.
13.1 Die Haftung von Holomotion Schweiz ist begrenzt auf die Summe, welche dem vereinbarten Vermietungspreis (bei langfristigen Verträgen auf ein Jahr gerechnet) entspricht, maximal aber auf CHF 10'000.00 (zehntausend Schweizer Franken).
13.2 Holomotion Schweiz haftet nicht für Verlust, Diebstahl, Beschädigung, Vandalismus und Verschmutzung der Werbemittel und deren werbetechnischer Einrichtungen.
13.3 Holomotion Schweiz erbringt die Leistungen aus dem Vertrag unter Anwendung der gebotenen Sorgfalt, zeitgemässer und zweckmässiger Hilfsmittel sowie unter Beachtung der ihr vom Kunden für die Ausführung erteilten Hinweise. Gewährleistungsansprüche, die über die in diesen AGB's erwähnten hinausgehen, bestehen nicht
18.1 Holomotion Schweiz behandelt die ihr vom Kunden zugegangenen Dateien vertraulich. Sie verwendet die Dateien ausschliesslich zum Zweck des Abschlusses und der Abwicklung des Vertrages sowie zur Pflege der Kundenbeziehung. Davon ausgenommen sind Ziff. 9.3, 18.2 und 18.3.
18.2 holomotion.ch kann die für die branchenüblichen Werbestatistiken notwendigen Angaben über Aussenwerbungskampagnen an ein oder mehrere spezialisierte Institute liefern. Der Kunde kann diese Statistiken bei den Instituten auf eigene Kosten beziehen.
18.3 Holomotion Schweiz kann Werbemittel ausserhalb der Kampagne veröffentlichen, sofern eine kommerzielle Nutzung ausgeschlossen ist. Weder dem Kunden noch dem Urheber stehen hieraus Entschädigungsansprüche zu.
19.1 Sofern nichts anderes geregelt, verkehren Holomotion Schweiz und der Kunde auf dem Schriftweg.
19.2 Nachrichten, welche die Vertragsparteien per E-Mail oder über Online-Portale übertragen, gelten als Geschäftskorrespondenz.
19.3 Die Gefahr für Verlust oder Veränderung einer zu übertragenden elektronischen Nachricht bleibt beim Kunden, bis sie im Holomotion Datenspeicher eingegangen ist.
19.4 Erfolgt während der Übertragung einer elektronischen Nachricht eine Fehlermeldung oder Unterbrechung, ist der Kunde verpflichtet, die Übertragung zu wiederholen, bis sie ordnungsgemäss abgeschlossen ist oder auf einem anderen Weg abgewickelt wird.
19.5 Erhält der Kunde eine fehlerhafte Nachricht, ist der Kunde verpflichtet, Holomotion Schweiz sofort darüber zu informieren.
Alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und Holomotion Schweiz unterstehen schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist der jeweilige Sitz von Holomotion Schweiz (Kanton Glarus). Holomotion Schweiz ist berechtigt, den Kunden beim zuständigen Gericht an dessen Wohn- bzw. Geschäftssitz oder bei jedem anderen zuständigen Gericht zu belangen.
Die aktuellste Version unserer AGB's ersetzen sämtliche früheren AGB's. Holomotion Schweiz behält sich jederzeit Änderungen der vorliegenden AGB's vor.